Der Mieter:innenbeirat der Freiburger Stadtbau: Ihre Interessen – gut vertreten

Für die Pflege des partnerschaftlichen Verhältnisses zwischen Mieterinnen und Mietern und ihrer Vermieterin engagieren sich rund 30 Mieterinnen und Mieter im Mieterbeirat der Stadtbau Freiburg. Diese sind ehrenamtlich tätig und werden aus dem Kreis der Mieterinnen und Mieter alle 5 Jahre gewählt oder berufen. Sie verstehen sich als Interessenvertretung der Mieterschaft und vermitteln zwischen ihnen und ihrer Vermieterin. Auf der Basis gegenseitiger Informationen und gemeinsamer Beratung arbeiten die Beiräte eng mit der Vermieterin zusammen, um die Wohnqualität – unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Möglichkeiten und rechtlichen Bindungen der Vermieterin – weiter zu verbessern.

Die Aufgaben des Mieterbeirats umfassen u.a.:

  • die Unterrichtung der Mieter über wichtige Fragen wohnungswirtschaftlicher und wohnungs-politischer Art
  • die Mitwirkung des Mieterbeirats bei der Schaffung von Nachbarschaftseinrichtungen und die Beratung bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Ergänzung und Verbesserung der wohnlichen Versorgung
  • das Unterbreiten von Wünschen, Anregungen und Beschwerden zu Händen der Geschäftsführung, um gemeinsam konstruktive Lösungen zu erarbeiten.

Folgende Angelegenheiten sind im Mieterbeirat u.a. zu beraten:

a) Vorgänge wesentlicher Art im Geschäftsbetrieb der Freiburger Stadtbau, die unmittelbare Auswirkungen auf die Mieter haben

b) Maßnahmen, Mieterhöhungen und andere, die nicht nur einzelne Mietverhältnisse betreffen.

c) Änderungen der für die Mieter gültigen Hausordnung und Abfassung von Ordnungen über die Benutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen

d) Andere wohnungspolitische Angelegenheiten (z. B. Änderungen der Gesetzgebung) soweit die Mieter hiervon unmittelbar berührt werden.

Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung (Unterrichtung der Mieter, Beratung der Geschäftsleitung, Unterbreiten von Wünschen, Anregungen und Beschwerden zu Händen der Geschäftsführung) organisiert der Vorstand des Mieterbeirats regelmäßige (i.d.R. alle zwei Monate) Sitzungen der Mieterbeiräte. Die Geschäftsführung stellt dem Mieterbeirat regelmäßig in den „jour fixe“ Terminen mit dem Vorstand Informationen, insbesondere über geplante, die Mieter betreffende Maßnahmen zur Verfügung. Die gewählten Mieterbeiräte und ihre Stellvertreter agieren, kommunizieren und handeln eigenverantwortlich innerhalb ihrer jeweiligen Bezirke.